Neuer Leitfaden "Datensouveränität und Open Data" erschienen
Die Städte Münster und Bonn haben in 2021 begonnen, ein "Musterlastenheft kommunale Datenhoheit" zu erstellen. Teilweise konnten Daten aus der Kommunalverwaltung nicht als "Open Data" veröffentlicht werden, z.B. wegen technischer, aber insbesondere auch wegen vertraglicher Regelungen.
Mit "Musterklauseln" -- in Form von 10 kurzen Sätzen zum Einfügen in IT-Verträge -- sollte eine einfache Möglichkeit geschaffen werden, damit Städte bei Vertragsschluss ihre Datenhoheit behalten.
Die Landesregierung NRW hat die Wichtigkeit dieses Thema ebenfalls gesehen und unter Federführung des CIO NRW ist nun der unten verlinkte Praxisleitfaden entstanden. Dieser enthält jede Menge Hintergrundinformationen zur Thematik sowie "neuen" Musterformulierungen. Die sind zwar etwas länger geworden -- aus 10 Sätzen wurden 15 Seiten -- aber immer noch einfach anwendbar:
Daher unser Tipp #1: Bei jedem neu zu schließenden Software-IT-Vertrag: Kapitel 7 aufschlagen, Musterklauseln lt. Checkliste heraussuchen und in den Vertrag einsetzen!
Das Dokument bietet nicht nur die Musterklauseln, daher unser Tipp Nr. 2: Zu allen Themen rund um Datenhoheit im Bereich Open Data geht der Leitfaden mit Beispielen und Checklisten in die Tiefe und lässt sich daher sehr gut als Nachschlagewerk nutzen: Wenn man mal entsprechende Fragen zu klären hat, dann über das Inhaltsverzeichnis an der richtigen Stelle nachlesen.
Mehr Informationen gibt es auf der zugehörigen Seite bei OPEN.NRW:
https://open.nrw/datensouveraenitaet-praxisleitfaden
Der Leitfaden zum Direktdownload findet sich hier:
https://open.nrw/system/files/media/document/file/praxisleitfaden_datens...
Copyright-Hinweis: Das Artikelbild ist lizensiert nach CC-BY von Open.NRW - https://open.nrw
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