Statistiken zur Begründung der Corona-Maßnahmen der Stadt Münster

Bezeichnung: 
Statistiken zur Begründung der Corona-Maßnahmen der Stadt Münster
Beschreibung: 
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, weitere Datensätze zu veröffentlichen, die die Stadt Münster als Begründung für die Corona-Maßnahmen angeführt hat. In erster Linie gehören dazu die Hospitalisierungsraten und Krankenhausauslastungen im Kreis Münster (siehe z.B. Amtsblatt Nr. 35 der Stadt Münster zur Begründung der 2G-Regelung auf den Weihnachtsmärkten) sowie für weiterführende Untersuchungen die Geburten- und Sterbestatistiken im Kreis Münster — auf wöchentlicher Basis, wenn möglich. Um Vergleiche anstellen zu können, wäre auch eine zusätzliche Abdeckung eines Zeitraumes vor den Corona-Jahren interessant. Zur weiteren Begründung und Motivation der Anfrage siehe hier https://www.grundrechte-ms.de/kein-weihnachtsmarkt-fuer und hier https://www.grundrechte-ms.de/westfaelische-nachrichten-mit-2g-auf-dem-richtigen-weg Mit freundlichen Grüßen, Dr. Matthias Hartermann
Bearbeitungsstand: 
Teilweise bereitgestellt

Kommentare

Comment: 

Sehr geehrter Herr Hartermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die gewünschten Daten sind über folgende Quellen erhältlich:

Krankenhaus-/Intensivbelegungen

Geburten und Sterbefälle

Weitere Datenquellen

Ich hoffe, diese Links helfen Ihnen weiter.

Comment: 
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die teilweise Bereitstellung der Daten durch Verlinkungen! Ich möchte Sie darüber hinaus nochmal bitten, den Datensatz zu den Hospitalisierungsraten zur Verfügung zu stellen, auf den sich der Oberbürgermeister Markus Lewe und der Stadtrat Wolfgang Heuer sowie die Stadtverwaltung in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 35 berufen: „… die Hos­pitalisierungsraten erreichen zum Teil den kritischen Schwellenwert. Nach dem Lagebericht (C38) vom 11.11.2021 der Bezirksregierung Münster liegt die Hos­pitalisierungsrate in Gelsenkirchen beispielsweise bei 15,07 % und im Kreis Warendorf bei 16,28 %.“ Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Dr. Matthias Hartermann

Comment: 
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen. Ich hoffe Ihre Hartnäckigkeit gereicht Ihnen nicht zu Nachteil. Halten Sie sich weiter in der Öffentlichkeit medial auf. Christof Petzelt Rechtsanwalt

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